Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf zur rechtlichen Prüfung – Stand: 26. Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die nachfolgend beschriebenen Transportleistungen. Zwingende gesetzliche Vorschriften haben stets Vorrang.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Krevet Transporte, Inhaber Christian Krevet, Eichenweg 15, 59964 Medebach, Deutschland. Diese AGB gelten für vereinbarte Beförderungen von Hunden und Katzen sowie damit zusammenhängende Leistungen, insbesondere Transporte innerhalb Deutschlands und Europas, Transporte für Privatpersonen und Tierschutzorganisationen, Flughafen- und Fährtransporte sowie Transporte im Zusammenhang mit Umzügen oder Auswanderungen.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere einschlägige Vorschriften des HGB, BGB sowie des deutschen, europäischen und internationalen Transport- und Tierschutzrechts, bleiben unberührt.
2. Vertragsgegenstand und Transportzeiten
Krevet Transporte befördert die vereinbarten Tiere vom vereinbarten Übernahmeort zum vereinbarten Bestimmungs- oder Übergabeort. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung.
Abhol-, Ankunfts- und Übergabezeiten sind grundsätzlich Planzeiten, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde. Verkehrsverhältnisse, Grenzkontrollen, Fähr- oder Flugplanänderungen, Witterung, behördliche Maßnahmen sowie tierschutzrechtlich erforderliche Pausen oder Maßnahmen können zu Änderungen führen. Tierwohl und Sicherheit haben Vorrang.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot. Anfragen per E-Mail oder Telefon sind zunächst unverbindliche Anfragen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Krevet Transporte den Auftrag bestätigt oder mit Zustimmung des Auftraggebers mit der vereinbarten Leistung beginnt.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat rechtzeitig alle für eine sichere und rechtmäßige Beförderung erforderlichen Informationen mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Art, Rasse, Alter und Anzahl der Tiere, Identifikation beziehungsweise Mikrochip, Gesundheitszustand, erforderlichen Medikamenten, bekannten Erkrankungen oder Verletzungen, besonderem Verhalten, Aggressivität oder Ängstlichkeit, Trächtigkeit sowie besonderen Betreuungsanforderungen.
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Gültigkeit der erforderlichen Dokumente verantwortlich, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich von Krevet Transporte übernommen wurde. Hierzu können insbesondere Heimtierausweis, Impf- und Gesundheitsnachweise, Chipnachweise sowie Ein-, Ausfuhr- oder sonstige behördliche Dokumente gehören.
5. Transportfähigkeit und Tierwohl
Es werden nur Tiere befördert, deren Transport nach den geltenden gesetzlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Bei Zweifeln an der Transportfähigkeit kann eine tierärztliche Bestätigung verlangt werden. Krevet Transporte darf eine Beförderung anpassen, unterbrechen, ablehnen oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften abbrechen, wenn dies zum Schutz des Tieres oder zur Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist.
6. Tierärztliche Notfälle
Ist während des Transportes nach vernünftiger Einschätzung unverzüglich tierärztliche Hilfe erforderlich, darf Krevet Transporte einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufsuchen. Soweit die Situation dies erlaubt, wird zuvor versucht, den Auftraggeber oder eine benannte Kontaktperson zu erreichen. Notwendige Behandlungskosten trägt grundsätzlich der Auftraggeber beziehungsweise Tierhalter, soweit Krevet Transporte die Ursache nicht rechtlich zu vertreten hat. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
7. Abholung und Übergabe
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Tier am vereinbarten Ort übernommen werden kann und am Zielort eine empfangsberechtigte Person erreichbar ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Vom Auftraggeber oder Empfänger zu vertretende zusätzliche Fahrten, außergewöhnliche Wartezeiten oder vergleichbare Mehraufwendungen können nach den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich berechnet werden.
8. Preise und Zahlung
Es gilt der für den jeweiligen Transport individuell vereinbarte Preis. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Endpreise einschließlich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.
9. Änderungen und Verzögerungen
Krevet Transporte bemüht sich um die Einhaltung der vereinbarten Transportplanung. Änderungen können insbesondere durch Verkehrsstörungen, Unfälle, außergewöhnliche Witterung, Grenz- und Zollkontrollen, behördliche Maßnahmen, Ausfälle oder Änderungen von Fähr- oder Flugverbindungen, technische Störungen, tierschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen oder tierärztliche Notfälle erforderlich werden. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber informiert, sobald dies praktisch möglich und zumutbar ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Stornierung durch den Auftraggeber
10.1 Der Auftraggeber kann den gebuchten Transport vor Beginn der Beförderung stornieren. Für eine eindeutige Zuordnung und Dokumentation soll die Stornierung in Textform, insbesondere per E-Mail an buchung@krevet-transporte.de, unter Angabe des Auftraggebers, des Tieres und des gebuchten Abholtermins erfolgen. Gesetzlich zulässige andere Erklärungsformen bleiben unberührt. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei Krevet Transporte; eine Bestätigung durch Krevet Transporte ist keine Voraussetzung ihrer Wirksamkeit.
10.2 Die Stornierung ist bis einschließlich des Freitags vor dem vereinbarten Abholtag, 23:59 Uhr in der Zeitzone Europe/Berlin (MEZ beziehungsweise MESZ), kostenfrei. Maßgeblich ist das in der Auftragsbestätigung für das jeweilige Tier genannte Abholdatum. Fällt der Abholtag selbst auf einen Freitag, endet die kostenfreie Stornierungsfrist am Freitag der Vorwoche. Der konkrete Stichtag wird in der Auftragsbestätigung angegeben. Bei einer Buchung nach Ablauf dieses Stichtags gelten ab Vertragsschluss die nachfolgenden Regelungen für eine verspätete Stornierung; hierauf wird vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.
10.3 Bei Zugang der Stornierung nach Ablauf dieser Frist wird der vereinbarte Gesamtpreis des stornierten Transportauftrags als Ausgangsbetrag der Stornierungsabrechnung zugrunde gelegt. Davon werden die infolge der Stornierung ersparten Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der freigewordenen Transportkapazität und Einnahmen, deren Erwerb Krevet Transporte böswillig unterlässt, abgezogen. Der Auftraggeber kann ausdrücklich nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- beziehungsweise Entschädigungsanspruch besteht. Krevet Transporte weist die Berechnung auf Anfrage nachvollziehbar aus. Ein Anspruch in Höhe von 100 Prozent des Buchungspreises besteht daher nur, soweit sich nach diesen Anrechnungen und den gesetzlichen Vorschriften keine Verminderung ergibt.
10.4 Bei der kostenfreien Stornierung nach Ziffer 10.2 werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Bei einer verspäteten Stornierung werden sie auf den berechtigten Anspruch angerechnet; ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet. Im vereinbarten Gesamtpreis enthaltene Fremdleistungen werden nicht zusätzlich nochmals berechnet.
10.5 Soweit ein aus mehreren Tiertransporten bestehender Auftrag nur teilweise storniert wird, ist der vor Vertragsschluss vereinbarte Preis des stornierten Auftragsteils maßgeblich. Eine Umbuchung bedarf einer Vereinbarung; bis zu deren Zustandekommen bleibt der bisherige Auftrag bestehen. Die Kostenfolge einer mit der Umbuchung verbundenen Stornierung wird vor Zustimmung zur Umbuchung mitgeteilt.
10.6 Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt. Soweit eine Beendigung auf von Krevet Transporte zu vertretenden Umständen beruht oder gesetzliche Vorschriften einen Vergütungsanspruch ausschließen oder vermindern, gehen diese Vorschriften vor. Eine tierschutzrechtlich unzulässige Beförderung findet auch dann nicht statt, wenn bereits ein Transportentgelt bezahlt wurde; etwaige Zahlungsansprüche richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften und nicht automatisch nach Ziffer 10.3.
11. Ablehnung oder Abbruch eines Transportes
Krevet Transporte kann einen Auftrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere ablehnen oder eine Beförderung abbrechen, wenn erforderliche Dokumente fehlen, erhebliche Angaben zum Tier unrichtig oder unvollständig waren, das Tier nicht transportfähig ist, die Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen würde oder vom Tier eine zuvor nicht mitgeteilte erhebliche Gefahr ausgeht.
12. Haftung
Für die Haftung gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zwingende Vorschriften des deutschen und gegebenenfalls internationalen Transportrechts. Soweit die Vorschriften über den Frachtvertrag nach §§ 407 ff. HGB Anwendung finden, gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen über Haftungsgrund, Haftungsumfang, Haftungshöchstbeträge und Haftungsausschlüsse.
Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Haftungsrechte nicht eingeschränkt, soweit eine Einschränkung unzulässig ist. Krevet Transporte haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen und gesetzliche Haftungsbegrenzungen bleiben unberührt.
13. Internationale Transporte
Bei grenzüberschreitenden Transporten können zusätzlich deutsche, europäische, ausländische und unmittelbar anwendbare internationale Vorschriften gelten. Der Auftraggeber wirkt bei der Beschaffung erforderlicher Informationen und Unterlagen mit. Behördliche Entscheidungen sowie Einreise-, Ausreise-, Veterinär-, Zoll- und Grenzbestimmungen liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Krevet Transporte.
14. Fähr- und Flughafentransporte
Soweit Fährgesellschaften, Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber oder andere selbstständige Drittanbieter in den Transportablauf eingebunden sind, gelten ergänzend deren jeweilige Bedingungen. Für Handlungen solcher Drittanbieter haftet Krevet Transporte nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung dieser Website.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Krevet Transporte ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch kein Schutz entzogen wird, der durch zwingende Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Krevet Transporte als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Vorläufiger Entwurf zur rechtlichen Prüfung – Stand: 26. Oktober 2026. Die endgültige Fassung befindet sich in anwaltlicher Bearbeitung und Prüfung.